Objektbeschreibung: Das Grundstück ist für ein Einfamilienhaus geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Lobbach.
Der jährliche Erbbauzins für das Grundstück und die genaue Grundstücksgröße sind den beigefügten PDF-Listen (Preisliste und Lageplan) zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Provision: provisionsfrei